Meldung von Verstößen nach HinSchG
(Hinweisgeberschutzgesetz)
Hat die Lebenshilfe Mist gebaut?
Hat die Lebenshilfe etwas Verbotenes getan?
Nicht immer läuft alles gut bei der Lebenshilfe Dillenburg.
Manchmal geht mächtig was schief.
Vielleicht verstößt die Lebenshilfe gegen Gesetze.
Das müssen wir ändern und in Ordnung bringen.
Sag uns bitte, wenn die Lebenshilfe etwas falsch gemacht hat
Deine Meldung ist vertraulich.
Deine Meldung wird nur von dem Beauftragten gelesen.
Es erfährt auch niemand anderes davon, der nicht in der Meldung genannt ist.
Du wirst nicht benachteiligt, weil du etwas Schlimmes aufgedeckt hast.
Du kannst Verstöße eineranderen Meldestelle melden.
Zentrale Ansprechpartnerin ist die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz: –> Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
Wichtiger Hinweis
Bei akuten Gefahren oder bedrohlichen Situationen wende Dich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
Meldung von Verstößen
Was kann ich melden?
- Du kannst Verstöße gegen Gesetze melden, wenn Du bei der Lebenshilfe Dillenburg e.V. tätig bist oder warst.
- Bei der Information über einen Verstoß, muss es sich um einen Verstoß der Lebenshilfe Dillenburg e.V. handeln.
- Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
Wie verlässlich muss mein Hinweis sein?
- Bitte beachte:
Das Hinweisgeber-Schutz-Gesetz schützt dich nur dann,
wenn du zum Zeitpunkt der Meldung glauben durftest,
dass deine Angaben richtig sind.
Du musst davon ausgehen können,
dass die gemeldeten Informationen wahr sind.
Wer absichtlich falsche Angaben macht,
kann dafür bestraft werden. - Du brauchst genaue Gründe für deine Meldung.
Zum Beispiel:
Du hast den Verstoß selbst gesehen.
Oder du hast verlässliche Informationen bekommen.
Reine Vermutungen reichen nicht aus.
Dafür gibt es keinen Schutz durch das Hinweisgeber-Schutz-Gesetz.
Bitte nenne deshalb alle Beweise, die du hast.
Zum Beispiel:
Zeugenaussagen,
Dokumente,
andere Unterlagen
oder Fotos. - Wenn du Beweise als elektronische Dateien hast,
kannst du diese bei deiner Meldung hochladen.
Zum Beispiel Dateien wie Dokumente oder Fotos.
Wie ist das mit der Vertraulichkeit?
- Deine Meldung wird vertraulich bearbeitet.
- Deine Identität wird geschützt.
Deinen Namen kennen nur die Personen,
die Meldungen entgegennehmen
oder sich um die nächsten Schritte kümmern. - Wenn du deine Meldung anonym abgibst
und keine Kontakt-Möglichkeit angibst,
können wir dich später nicht erreichen.
Dann können wir keine Rückfragen stellen
und dich nicht über das Ergebnis informieren.
Wie kann ich einen Verstoß melden?
Wählen Sie einen Meldeweg:
- per TELEFON: 02771 / 909 – 725 (mit Anrufbeantworter)
- PERSÖNLICH: Terminvereinbarung unter 02771 / 909 – 725
- per BRIEF-Post:
Lebenshilfe Dillenburg e.V.
Hinweisgeberschutzbeauftragter
Am Forstdenkmal 7
35683 Dillenburg - per E-MAIL: hinweisgeberschutz@lebenshilfe-dillenburg.de
(Bitte senden Sie keine persönlichen Daten per E-Mail. Nutzen Sie den sicheren Weg per Post, Telefon oder mittels Eingabe auf dieser Seite.) - per EINGABE über diese Internet-Seite
(Durch Klicken auf „Absenden“ stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen zu.) - Datenschutzinfo zum Hinweisgeberschutzgesetz



