Informationsabend zum Erbrecht stößt auf großes Interesse
Wer erbt eigentlich was, wenn kein Testament vorliegt? Wie lässt sich ein Mensch mit Unterstützungsbedarf finanziell absichern? Und wer trifft Entscheidungen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Fragen, mit denen sich viele Menschen nur ungern beschäftigen, die aber früher oder später fast jede Familie betreffen. Wie groß der Informationsbedarf ist, zeigte…

Wer erbt eigentlich was, wenn kein Testament vorliegt? Wie lässt sich ein Mensch mit Unterstützungsbedarf finanziell absichern? Und wer trifft Entscheidungen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Fragen, mit denen sich viele Menschen nur ungern beschäftigen, die aber früher oder später fast jede Familie betreffen. Wie groß der Informationsbedarf ist, zeigte sich am Donnerstagabend in der Otfried-Preußler-Schule: Rund 80 Besucherinnen und Besucher waren der gemeinsamen Einladung der Schule und der Lebenshilfe Dillenburg gefolgt.
Beide Einrichtungen hatten sich dem Thema bereits in der Vergangenheit gewidmet: Die Otfried-Preußler-Schule vor drei Jahren, die Lebenshilfe Dillenburg zuletzt 2025 mit einem Informationsabend für Angehörige aus dem Wohnbereich. Nun wurde die Veranstaltung erstmals gemeinsam neu aufgelegt – und das mit großer Resonanz.
Auch auf Referentenseite gab es eine Premiere: Christoph Heinigk, Aufsichtsratsvorsitzender der Lebenshilfe Dillenburg, Rechtsanwalt und Notar, hatte seinen Kollegen Andreas Giersbach, Rechtsanwalt und Steuerberater, mitgebracht. Gemeinsam gelang es ihnen, ein komplexes Thema ebenso informativ wie kurzweilig zu vermitteln.
„Müssen wir etwas machen? Was passiert, wenn wir nichts machen?“ Mit diesen Fragen eröffnete Heinigk den Abend und zeigte anhand verschiedener Familienkonstellationen, wie unterschiedlich die gesetzliche Erbfolge ausfallen kann. Je nachdem, wer in welcher Reihenfolge verstirbt, kann das Vermögen am Ende bei ganz anderen Personen landen als ursprünglich gedacht. Und das, obwohl sich an den familiären Verhältnissen zunächst gar nichts geändert hat.
„In der Regel hat man bestimmte Ideen, wie das Vermögen verteilt werden soll“, erklärte Heinigk. „Dann muss man sich auch fragen: Wie wäre die Erbfolge dazu? Und wollen wir das so?“
Denn eines wurde schnell deutlich: Wer nichts regelt, überlässt die Entscheidung dem Gesetz. Und dessen Vorgaben entsprechen längst nicht immer den eigenen Vorstellungen. Dabei ist die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem eigenen Nachlass keineswegs selbstverständlich. Studien zufolge haben nur etwa 30 bis 35 Prozent der Erwachsenen ein Testament verfasst. Gerade jüngere Menschen beschäftigen sich selten mit dem Thema.
Wenn das Erbe dem Menschen mit Unterstützungsbedarf zugutekommen soll
Besonders aufmerksam verfolgten viele Gäste die Ausführungen zum sogenannten Behindertentestament. Dahinter steht eine Sorge, die viele Eltern und Angehörige beschäftigt: Was passiert mit meinem Kind, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Und wie kann ich sicherstellen, dass mein Vermögen tatsächlich zu seiner Lebensqualität beiträgt?
Denn bezieht ein Mensch mit Behinderung bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen, kann eine Erbschaft dazu führen, dass das geerbte Vermögen zunächst für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden muss. Auch die Beschränkung auf den gesetzlichen Pflichtteil bietet hier nicht automatisch Schutz.
Heinigk erläuterte, welche Gestaltungsmöglichkeiten ein Behindertentestament eröffnet und welche Unterschiede zwischen einer Erbeinsetzung und einer Vermächtnislösung bestehen. Entscheidend sei, frühzeitig eine rechtlich passende Regelung zu treffen, die den individuellen familiären Verhältnissen gerecht wird.
Andreas Giersbach ergänzte die erbrechtlichen Ausführungen um wertvolle Einblicke in das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Er informierte über die unterschiedlichen Steuerfreibeträge und zeigte auf, wie Vermögen bereits zu Lebzeiten schrittweise übertragen werden kann. So lassen sich persönliche Freibeträge bei Schenkungen grundsätzlich alle zehn Jahre erneut nutzen. Eine Möglichkeit, die bei vorausschauender Vermögensplanung eine wichtige Rolle spielen kann.
Wer entscheidet, wenn ich es selbst nicht mehr kann?
Ein weiterer Schwerpunkt des Abends waren die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Zwei Dokumente, die häufig in einem Atemzug genannt werden, aber unterschiedliche Aufgaben erfüllen.
Während die Vorsorgevollmacht festlegt, wer stellvertretend für einen Menschen Entscheidungen treffen darf, richtet sich die Patientenverfügung unmittelbar an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Sie hält fest, welche medizinischen Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen gewünscht oder abgelehnt werden.
Gerade bei der Auswahl einer bevollmächtigten Person sei besondere Sorgfalt geboten, betonte Heinigk: „Zu der Person, die man erwählt, sollte man volles Vertrauen haben.“
Eine gute Stunde lang führten die beiden Experten durch die unterschiedlichen Themengebiete. Statt trockener Paragraphen gab es anschauliche Beispiele, konkrete Fallkonstellationen und praktische Hinweise. Dass die Fragen die Besucherinnen und Besucher unmittelbar betrafen, zeigte sich spätestens im Anschluss: Viele nutzten nach Ende des Vortrags die Gelegenheit, persönliche Anliegen anzusprechen und individuelle Fragen zu stellen.




